Fahrgastversicherung
Information über den Gruppen Versicherungsvertrag derVersicherungsgesellschaft Allinaz Hungária AG (im Weiteren: Versicherer) und der MÁV-START AG (Vertragspartner) für in- und ausländische Fahrgäste der MÁV-START AG
Nach Ausfüllen des unten stehenden Datenblatts schicken Sie es an die Abteilung Management für Fachverwaltung von Lebensversicherungen der Allianz Hungária AG / Allianz Hungária Biztosító Zrt. Életbiztosítási Szakkezelési Szekció/ (13787 Budapest, Pf. 11) zu schicken. Der Versicherer erteilt Auskünfte unter der Call Center Rufnummer +36 40 421 421. Den Versicherungsfall hat der Geschädigte innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Schadensfall der Versicherungsfirma zu melden.
Das Ausfüllen des Datenblattes erledigt aufgrund der mündlichen Mitteilung der Mitarbeiter der MÁV AG, oder der MÁV-START AG, eine Ausnahme bilden schaffnerlose Züge, wo wegen Zeitmangel auch der Fahrgast dafür gebeten werden kann. Das Datenblatt muss immer mit Kugelschreiber gut lesbar, mit Blockschrift ausgefüllt werden.
Die Gültigkeit der Versicherung erstreckt sich auf dem Gebiet von Ungarn auf den von der MÁV AG verwalteten Eisenbahnlinien Reisezüge und auf den, zur Personenbeförderung dienenden Geländen der MÁV AG. Die Übernahme von Risiko durch die Versicherer beginnt mit dem Fahrtantritt, und dauert bis Beendigung der Fahrt. Die Fahrt beginnt hinsichtlich der Versicherung frühestens dann, wenn der Fahrgast oder die Begleitperson zwecks Fahrt (oder Lösen des Fahrscheines) das öffentliche Gelände der MÁV AG betritt, und sie endet, wenn der Fahrgast das Gelände verlässt.
Im Vertrag sind jene Personen versichert, die sich zwecks Reisen auf dem Gebiet der MÁV AG für Personenbeförderung aufhalten, bzw. auf den von der MÁV AG verwalteten Eisenbahnlinien verkehrenden Reisezügen der MÁV-START AG reisen, und die von der Eisenbahn bestimmten Fahrpreis bezahlen, über einen Fahrschein verfügen, oder zur kostenlose Fahrt berechtigt sind, und sich mit Reisewunsch auf den öffentlichen Geländen der Eisenbahn oder in ihren Fahrzeugen aufhalten. In dem vorliegenden Vertrag sind auch jene Personen versichert, die sich zwecks Begleitung oder Empfang von Reisenden auf den öffentlichen Geländen der Eisenbahn oder in ihren Fahrzeugen aufhalten, bzw. in die auf den von der MÁV AG verwalteten Eisenbahnlinien verkehrenden Reisezüge der MÁV-START AG zwecks Anbringung des Handgepäcks von Reisenden zur Hilfe in den Eisenbahnwagen einsteigen (Begleitperson). Die Begleit- oder Empfangsabsicht beginnt mit dem Eintritt auf die öffentliche Gelände der Eisenbahn und endet beim Verlassen dessen.
Zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Versicherer müssen ihr alle Dokumente zur Verfügung stellen, die für den Nachweis und die Beurteilung der Dienstleistung erforderlich sind, und es besteht auch ein Auskunftspflicht gegenüber der Versicherer verlangten Auskünfte hat man zu erteilen, und auch die Kontrolle der Inhalte der Anmeldung und Auskünfte soll ermöglict werden. Die Pflichten der Versicherer erlöschen, wenn, wenn der Vertragspartner oder der Versicherte diesen Pflichten, und damit die Geschäftsbedingungen verletzt.
Versicherungsbeträge pro Reisenden
| Unfallversicherung | Versicherungsbetrag | |
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für Reisende |
für Begleit- personen | |
| Unfalltot | 1.000.000 HUF | 600.000 HUF |
| Unfallverletzung 100% | 1.200.000 HUF | 1.200.000 HUF |
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Unfallverletzung 1-99 %, gleicher Prozentsatz, wie der Grad der bestehenden Gesundheitsschädigung (max.) |
1.200.000 HUF | 1.200.000 HUF |
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Vergütung für Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, vom 1. Tag an (max. bis 100 Tage) |
600 HUF /Tag | - |
| Vergütung für Krankenhausaufenthalt vom 1. Tag an (max 50 Tage) | 1.500 HUF /Tag | - |
| Knochenbruch, Knochensprung oder Gesundheitsschädigung über 28 Tage | 3.500 HUF | 3.000 HUF |
| Beschädigung von Bekleidung oder des Reisegepäcks durch Unfall (max.) | 40.000 HUF | 20.000 HUF |

